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Freispruch für Vergewaltiger aus Sondershausen



Ohne Worte! Der Abschaum wurde Frei gelassen! Gott wird über die Richter später richten! Und er wird keine Knade kennen!

Freispruch für Angeklagten im Prozess um Vergewaltigung in Sondershausen

 
Im Prozess um die Vergewaltigung einer 26-jährigen Sondershäuserin im August vergangenen Jahres wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  
 
Nordhausen. Freigesprochen wurde im Prozess um die Vergewaltigung einer 26-jährigen Frau in Sondershausen der tatverdächtige Syrer. Das erklärte auf TA-Nachfrage der Direktor des Amtsgerichts in Nordhausen, Henning Horstmeier. Das Urteil sei nicht rechtskräftig.
Das Schöffengericht hatte die Beweislage für nicht hinreichend gehalten, so Horstmeier. Zur Urteilsbegründung konnte der Amtsgerichtsdirektor allerdings noch nichts sagen, dafür müsse das schriftliche Urteil abgewartet werden, das etwa in vier Wochen vorliegen soll. Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte Dirk Germerodt, der Sprecher der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft.
Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung stand der 45 Jahre alte Syrer, der im August 2017 eine Frau auf dem Spielplatz in der Sondershäuser Ferdinand-Schlufter-Straße überfallen haben soll, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen hatte bereits Ende vergangenen Jahres Anklage gegen den Beschuldigten erhoben.
Der mutmaßliche Vergewaltiger bestritt alle Vorwürfe gegen sich, teilte Germerodt mit. Bereits einen Tag nach der Tat in Sondershausen hatte eine zehnköpfige Ermittlergruppe den Verdächtigen aufgespürt und festgenommen.
 https://sondershausen.thueringer-allgemeine.de/web/sondershausen/startseite/detail/-/specific/Freispruch-fuer-Angeklagten-im-Prozess-um-Vergewaltigung-in-Sondershausen-1296322644

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